Liebe Besucherinnen und Besucher meiner website!
Entgegen der sonstigen Form dieser website, auf der nur Artikel von mir veröffentlicht sind, habe ich mich wegen der herausragenden Wichtigkeit entschlossen, vorliegend eine Ausnahme von diesem Prinzip zu machen und die links zu den Vorlagebeschlüssen des BSG und LSG Hessen zur Verfassungswidrigkeit der Kinder-Regelleistungen im SGB II zu veröffentlichen, damit auch den Besucherinnen und Besuchern meiner website der nicht unerhebliche direkte Zugang zu diesen wichtigen Vorlagebeschlüssen ermöglicht ist, wenn sie nicht schon anderweitig an diese Informationen gekommen sind.
Vorlagebeschluß zur Verfassungswidrigkeit der Kinder-Regelleistung SGB II des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2008 (L 6 AS 336/07), veröffentlicht am 26. Januar 2009:
http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/7043343409F69560C125754A0032F73E/$file/2008-10-29-L-6-AS-0336-07...pdf
Vorlagebeschlüsse zur Verfassungswidrigkeit der Kinder-Regelleistung SGB II des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 (B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R):
(Auszug Pressemitteilung BSG)
„Der Senat gründet die Annahme von Verfassungswidrigkeit auf einen Verstoß gegen
a) Art 3 Abs 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art 1, 6 Abs 2, 20 Abs 1 Grundgesetz, weil die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 vH gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde,
b) Art 3 Abs 1 Grundgesetz, weil das Sozialgeld für Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II abschließend und bedarfsdeckend sein soll, während Kinder von Sozialhilfeempfängern nach § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII abweichende Bedarfe geltend machen können und
c) Art 3 Abs 1 Grundgesetz, weil § 28 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II die Höhe der Regelleistung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich mit 60 vH festsetzt, ohne dabei weitere Altersstufen vorzusehen.“
[BSG, Medieninformation Nr. 3/09 – http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10753&pos=0&anz=3]
<Der Link zur Entscheidung wird nachgeholt, sobald die Entscheidung schriftlich vorliegt.>
(Herbert Masslau, 28. Januar 2009)
Mittlerweile liegt auch die erste Entscheidungsbegründung schriftlich vor (Verfahren B 14 AS 5/08 R):
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2009&nr=10886&pos=1&anz=4
(Herbert Masslau, 31. März 2009)