Home/Impressum
Der 3. Weltkrieg
Chronol. 3.Weltkrieg
Kriegs-Liste
Kriegs-Sprüche
Syria-next target?
Syrien-Kriegsziel?
Iran-Krieg 2004
US-Faschismus
Folterdebatte
Bioterrorismus
SARS (English)
SARS (Deutsch)
Avian flu (D/GB)
avI(R)AN flu
DU-Globalverseuch.
Osama-Saddam
- Kleine Texte 1-
- Kleine Texte 2 -
Armer Staat?
Arbeitsdienst 2005
1EUR-Job zur Front
Bildungsterror
Familienpolitik
Rentnereuthanasie
Alg II: Abzocke
Hartz(IV)-Puff
Hypo Real Estate
Alg II-Katalog
Alg II+Zwangsumzug
KdU Niedersachsen
Alg II+Wohneigentum
Alleinerziehende+KdU
Heizkosten + Alg II
Wohngeld 2009
SGB II-Regelleistung
Kinderregelleistung
Regelleistung SGB II
Regelleistungszynik
Zuflußtheorie
Vermögensfreibetrag
Alg II+SachbezugsV
Alg II+Erbschaft
Alg II+Nothilfe
Alg II+Kontoauszüge
Alg II+Pfändung
Vernicht. Rechtspr.
Alg II+Sperrzeiten
Alg II+58er-Regel.
Alg II+U-25
AlgII-Kleiderordnung
Alg II+Bestrafung
Eingliederungsver...
Alg II: Einglied.
Alg II: Erreichbark.
Schulbeihilfe SGB II
Schulbeihilfe
Schulbedarf+Alg II
Schulbeihilfen+AlgII
Alg II+Schulkosten
Schule+SGB II (Bsp.)
Schule+SGB II/XII
Alg II+Kitabeitrag
Warmwasser-Betrug
Warmwasser-Abzug
Versicherungspausch.
Alg II: Vers.pausch.
Alg II: KV-Schutz
Alg II + GEZ
Weihnachtsbeihilfe
Alg II: Weihnachtsb.
Alg II:komm.Träger
SG Hildesheim
LSG Niedersachsen I
LSG Niedersachsen II
Verfahrensdauer
Alg II-Verordnung
Alg II-Optimierung
SGG-ÄndG 2008
Einstw.Anord.-SGG
Untätigkeitsklage
§ 44 SGB X
Beratungshilfe
Zuzahlungen SGB
Erziehungsurlaub
Archiv
Iran-Krieg 2006
Gesundheitsreform
Sozialhilfekürzung
Gemeinnützige Arb.
AlgII+Antragszwang
Alg II: Auszahlung
Nichtigkeit Umzug
Alg II+Alleinerz.
Alg II+Urlaub
Alg II+Lohn-Nachz.
AlgII+kein Richter
Wohngeld

+++ Archivmaterial +++ Archivmaterial +++ Archivmaterial +++

 

Herbert Masslau

‚Gemeinnützige Arbeit‘ – eine Zukunftsperspektive

(22. März 2004)

 

 

Der nachfolgende Artikel ist ein Ausschnitt aus dem ebenfalls auf dieser website publizierten Artikel „Arbeitsdienst 2005“ [http://www.HerbertMasslau.de/pageID_1048892.html].

 

 

„§ 19 Abs. 2 2. Halbsatz BSHG lässt durchaus Tätigkeiten zu, die sich mit regulären Tätigkeiten überschneiden,...“. „Im vorliegenden Fall wurde der Antragsteller der X-Schule zur Verrichtung von Hausmeistertätigkeiten (u.a. Elektroarbeiten, Umräumarbeiten, Pflege der Grünanlagen, Reinigungstätigkeiten der Außenanlage) zugeteilt.“ „Mit der Einsatzstelle sei vereinbart worden, dass die Hilfeempfänger nur zu zusätzlichen Arbeiten eingesetzt würden. Damit ist den oben beschriebenen Anforderungen Genüge getan.“ „ Nicht erforderlich ist, dass ... die dem Antragsteller angebotene Arbeit einen erkrankten Hausmeister ersetzen würde. Vielmehr reicht es aus, dass der Hausmeister die Arbeiten, die dem Antragsteller übertragen werden sollten, zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt und nicht in diesem Umfang wahrnehmen konnte.“ „Eine Erläuterung, warum die dem Antragsteller angetragenen Arbeiten bislang nicht von regulären Bediensteten erledigt worden sind, erübrigt sich.“  [Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 26.11.2002, Az.: 10 TG 237/02 – zit.n.: info also, Nr.6/2003, S. 269/270]

Nun mag einer sagen, daß in einem Bundesland, wo früher die Fürsten, um Geld reinzukriegen, ihre Landsleute als Soldaten nach USA verkauften und wo heute ein Ministerpräsident regiert, der Sozialhilfeempfänger nach dem us-amerikanischen Workfare-Modell getreten sehen will, auch von der dortigen Richterschaft nichts Anderes zu erwarten ist. Aber das greift zu kurz. Hessen ist wie bei der Pauschalierung der Sozialhilfe, die sich ja auch durchgesetzt hat, nur bundesweiter Vorreiter.

Also, um das noch einmal klar zu kriegen: Nicht mehr die Stellenbeschreibung, die Beschreibung des Tätigkeitsbereiches bestimmt, ob es sich um reguläre oder zusätzliche Arbeit handelt, sondern allein die Tatsache, daß der amtierende Stelleninhaber krank geworden ist und seine reguläre Arbeit zum Zeitpunkt der Krankheit nicht ausführen kann, macht seine reguläre Arbeit zu einer zusätzlichen Arbeit, die durch Sozialhilfeempfänger erledigt werden kann. 

Und was heißt das nun? Das heißt, daß in Zukunft auf jeden beliebigen Arbeitsplatz, ob Altenpfleger, ob Lehrer, ob Gärtner, ob Kfz-Mechaniker, ob sonstwas ein Sozialhilfeempfänger (ab 1.1.2005 jeder Arbeitslose) gesetzt werden kann, weil solange der reguläre Stelleninhaber krank ist, kann die Arbeit durch ihn nicht ausgeübt werden, folglich handelt es sich um eine zusätzliche Arbeit. Und gemeinnützig ist in Zukunft wohl alles, was den „Standort Deutschland“ sichert. Das bietet sich ja auch bei den vielen qualifizierten Arbeitslosen an. Denn, daß die Arbeitslosen in erster Linie unqualifiziert sind, ist ja nur regierungsamtliche und unternehmerische Ideologie.

 

 

Die URL dieses Artikels lautet: http://www.HerbertMasslau.de/pageID_1266368.html

Copyright by Herbert Masslau 2004. Frei zum nicht-kommerziellen Gebrauch.

 

Links zu diesem Artikel wurden geschaltet auf:

http://www.widerstand-boykott.de/links/wichtigelinks.php (August 2004)

 

 

Top